Juni 2016 – Neue und geänderte Arbeitsschutz-Regeln

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Juni 2016 – Neue und geänderte Arbeitsschutz-Regeln

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Dieser Blogbeitrag ist als Beispiel für die vielen Veröffentlichungen zu verstehen, die Monat für Monat für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland erscheinen.

Unternehmen sowie Sicherheitsfachkräfte sind verpflichtet, diese Entwicklung zu verfolgen, zu bewerten und soweit zutreffend, im eigenen Verantwortungsbereich umzusetzen. Aber Hand aufs Herz. Welches Unternehmen, welche Sicherheitsfachkraft schafft es, sich monatlich durch einen Wust von Papier durchzukämpfen? Wer liest Monat für Monat das Bundesgesetzblatt, das Gemeinsame Ministerialblatt, das Amtsblatt der europäischen Union, die Veröffentlichungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sowie die Veröffentlichungen der normensetzenden Institutionen?  Die Unternehmensberatung Stottrop erbringt diesen Service seit 2013 für ihre Kunden. Sie liest Monat für Monat die neuen Veröffentlichungen, vergleicht sie mit den bisherigen Regeln, sofern vorhanden, erläutert die wichtigsten Änderungen und leitet daraus konkrete Tipps für die Praxis ab. Sie können die Reports für einen geringen Beitrag erwerben. Er nennt sich „Newsletter Arbeits- und Gesundheitsschutz„.

Wenn Sie den Newsletter Arbeits- und Gesundheitsschutz Monat für Monat aktuell beziehen möchten, schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an: 0 22 34 – 688 3050. 

Folgende Verordnungen, Technische Regeln sowie Schriften der Unfallversicherungsträger wurden im Juni 2016 neu hinzugefügt oder geändert:

Zwei Normen für die Sicherheit von Maschinen sind im Juni 2016 veröffentlicht worden:

  • DIN EN ISO 13849-1:2016-06 Sicherheit Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Dies ist eine B1 Norm für Hard- und Software mit Sicherheitsaufgaben. Steuerungen bestehen aus Sensor, Steuerung und Aktor.
  • DIN EN ISO 16089:2016-06 Werkzeugmaschinen – Sicherheit – Ortsfeste Schleifmaschinen. Die bisher gültige Norm DIN EN 13218 gleichen Titels wird im Juni 2016 zurückgezogen. Dies ist eine Typ C-Norm

Anmerkung: Typ C-Normen zur europäischen Maschinenrichtlinie sind maschinenspezifische Fachnormen und müssen vom Konstrukteur in jedem Fall berücksichtigt werden. Sie sollten also bei Ausschreibungen und Vergaben genannt werden. Wenn sie nicht vollständig zutreffen, sind die Abweichungen zu begründen bzw. zu erfragen. Typ B1-Normen zur europäischen Maschinenrichtlinie sind Sicherheitsgrundnormen und beschreiben allgemeine Gestaltungsleitsätze zu einem speziellen Sicherheitsaspekt.