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Gefahrstoffmanagement, Teil 5Gefahrstoffmanagement einführen oder verbessernWenn man die oben aufgeführten Aufgaben (siehe Teil 1 bis 4) erledigt hat, ist das Gefahrstoffmanagement im Grunde schon fast „automatisch“ verbessert worden. Gerade die Belastung durch ätzende, reizende, entzündliche, gesundheitsschädliche und so weiter Gefahrstoffe wirkt in der Regel extrem demotivierend auf die betroffenen Mitarbeiter. Darüber hinaus birgt ein nicht oder schlecht geplanter Umgang mit Gefahrstoffen eine Menge Risiken, so dass das Unternehmen oft weit von der von Toyota aufgestellten Forderung nach einer Betriebsführung in der Nähe des technisch-wirtschaftlichen Optimums entfernt ist. Was kann also getan werden, um dieser Forderung zumindest aus dem Blickwinkel der Gefahrstoffe nachzukommen? Am besten ist es, prozessorientiert vorzugehen. Alle mit Gefahrstoffen verbundenen Prozesse sollten geregelt werden. Ausgangspunkt kann eine Strategie oder Gefahrstoffpolitik sein, in der die Grundzüge des Umgangs mit Gefahrstoffen aus Sicht des Vorstandes oder der Geschäftsführung dargelegt werden. Wichtige Punkte dabei sind Substitution, Senkung der Gefährdung der Beschäftigen, Kunden und Betriebsanlagen. Weiter geht es mit dem Beschaffungsprozess. Hier sind Zuständigkeiten und Abläufe zu regeln. Die Regeln zum Vergleich verschiedener Gefahrstoffe zur Ermittlung des Gefahrstoffes mit der geringeren Belastung sollten bekannt sein und berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise mit dem sogenannten Spaltenmodell gelingen, das in interne Abläufe eingebunden sein sollte. Aufbewahrung und Umgang sind weitere Stationen im „Leben eines Gefahrstoffes“, die planvoll geregelt werden sollten. ein Thema hier sind unter anderem Zusammenlagerverbote und sonstige Lagervorschriften insbesondere für entzündliche, oxidierend wirkende und giftige Stoffe. Ein weites Feld für Verbesserungsmaßnahmen ist der Umgang mit Fremdfirmen und Leiharbeitern in das eigene Gefahrstoffmanagement. In Zeiten immer weiter zurückgehender Stammbelegschaften wird dies immer wichtiger. Die betriebliche Dokumentation (SDB, Betriebsanweisungen, Schulungsnachweise usw.) gibt ein weites Feld für betriebliche Probleme. Ziel eines Gefahrstoffmanagements ist die Übereinstimmung der Daten in Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen und der Praxis im Betrieb. Oftmals gehen hier die Angaben weit auseinander. Ein Stoff im Kataster oder in SAP bzw. Navision muss noch lange nicht im Betrieb vorkommen und umgekehrt. Nach dem Stoffinventar nach REACH sollte dieses Thema jedoch leichter möglich sein. Auch in Bezug auf die Einbindung des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin gibt es in der Regel Handlungsbedarf oder Verbesserungsmöglichkeiten. Sie haben noch Fragen zum Gefahrstoffmanagement? Lassen Sie uns darüber reden. Schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie jetzt an: 0 22 36 - 96 71 49 Lesen Sie mehr zum Thema:Gefahrstoffmanagement, Teil 1: Machen Sie aus der Pflicht einen Wettbewerbsvorteil ...Gefahrstoffmanagement, Teil 2: REACH umsetzen ...Gefahrstoffmanagement, Teil 3: Sicherheitsdatenblatt erstellen ...Gefahrstoffmanagement, Teil 4: Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV ...Gefahrstoffmanagement, Teil 5: Gefahrstoffmanagement einführen ...
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