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Tipps und Infos für Unternehmer #11

Energiepass für Wohngebäude
Die Unternehmensberatung Stottrop informiert

Ab Januar 2009 müssen Eigentümer von nach 1965 errichteten Wohngebäuden dem Kauf- oder Miet-Interessenten einen Energiepass vorlegen können. Für ältere Gebäude gilt dies bereits seit Juli 2008. Wie können sich Wohnungseigentümer optimal darauf vorbereiten?

Zunächst ist die Frage zu klären, ob man überhaupt betroffen ist.

Wer benötigt keinen Energieausweis?

Für folgende Gebäude benötigt man keinen Energieausweis:

• Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
• Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
• Baudenkmäler

Für alle anderen Wohngebäude ist ein Energieausweis erforderlich.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Eigentümer von Wohngebäuden benötigen in folgenden Fällen einen Energiepass oder Energieausweis:

• beim Neubau eines Gebäudes
• bei fast allen größeren baulichen Veränderungen
• bei Verkauf, Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung oder Neu-Leasing eines Gebäudes

Für eigengenutzte Immobilien, bei denen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, sind keine Energieausweise erforderlich. Bestehende Mietverhältnisse sind ebenfalls nicht betroffen.

Welches Ziel verfolgt der Energiepass?

Auf der Basis der ermittelten Daten sollen dem Wohnungseigentümer Vorschläge für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz gemacht werden. Der Wohnungsbesitzer kann die Modernisierungsempfehlungen umsetzen, er ist dazu aber nicht gezwungen. In der neuen Energieeinsparver-ordnung (EnEV) gibt es „lediglich“ Nachrüstpflichten für über 30 Jahre alte Heizungs- und Klimaanlagen.

Zwei Arten von Energiepässen

Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten müssen die bedarfsorientierte Variante nehmen. Für den verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Verbrauchswerte für Heizenergie und Strom in den letzten drei Jahren ermittelt und den jeweiligen Vergleichswerten der Gebäudekategorie gegenübergestellt. Diese Variante ist meist erheblich preisgünstiger, jedoch weniger aussagekräftig.

Fachlich fundierte exakte Aussagen über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz sind nur mit der zweiten Methode, dem bedarfsorientierten Energieausweis möglich. Er basiert auf der DIN V 18599, die auf den renommierten Bauphysiker Gerd Hauser zurückgeht. Er leitet das Fraunhofer-Institut für Bauphysik und ist Professor an der TU München. Bei Neubau, Umbau und bei Gebäuden mit maximal vier Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen besteht Wahlmöglichkeit.

Wie kann man Kosten beim Energiepass sparen?

Aus alten Akten folgende Daten heraussucht, spart Kosten:

• Komplette Strom-, Öl- u Gasrechnungen von 3 Jahren
• Gebäudepläne mit Datum
• Dicke und Güte von Fenstern, Wänden und Türen
• Schornsteinfegerprotokolle, Baujahr, Hersteller, Typ, Leistung sowie Wartungsnachweise von Heizungs- und Klimaanlagen

Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) senken die Kosten für Energiesparmaßnahmen.

Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe bei der Erstellung von Energieausweisen auf der Basis von Begehungen, Berechnungen und Thermogrammen? Lassen Sie uns darüber reden. Schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie mich jetzt an: 0 22 36 - 96 71 49

 

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