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Tipps und Infos für Unternehmer #12

Energiepass für Industriebauten
Die Unternehmensberatung Stottrop informiert

Ab Juli 2009 müssen Eigentümer von Nichtwohngebäuden auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung  oder Leasing dem Kauf- oder Mietinteressenten einen Energiepass vorlegen können.  Wie können sich Eigentümer auf diesen Termin optimal vorbereiten?

Zunächst ist die Frage zu klären, ob man überhaupt betroffen ist.

Wer benötigt keinen Energieausweis?

Für folgende Gebäude benötigt man keinen Energieausweis:

• Betriebsgebäude, die nach ihrem Verwendungszweck lange und großflächig offen gehalten werden müssen
• Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
• Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius kommen oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Eigentümer von sonstigen Nichtwohngebäuden benötigen in folgenden Fällen einen Energiepass:

• beim Neubau eines Gebäudes
• bei fast allen größeren baulichen Veränderungen
• bei Verkauf, Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung oder Neu-Leasing eines Gebäudes

Für eigengenutzte Immobilien, bei denen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, sind keine Energieausweise erforderlich.

Welches Ziel verfolgt der Energiepass?

Bei Nichtwohngebäuden werden die Daten für die wesentlichen „Energiefresser“ erfasst: Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Auf dieser Basis werden Vorschläge für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz gemacht. Wer schon einmal versucht hat, die Energiekosten nachhaltig zu senken, weiß wie schwierig dieses Unterfangen ist..

Zwei Arten von Energiepässen

Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Eigentümer von Nichtwohn-gebäuden können grundsätzlich zwischen beiden Varianten wählen.

Für den verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Verbrauchswerte für Heizenergie und Strom in den letzten drei Jahren ermittelt und den jeweiligen Vergleichswerten der Gebäudekategorie gegenübergestellt. Diese Variante ist meist preisgünstiger, jedoch weniger aussagekräftig.

Fachlich fundierte exakte Aussagen über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz sind nur mit der zweiten Methode, dem bedarfsorientierten Energieausweis möglich. Er basiert auf der DIN V 18599, die auf den renommierten Bauphysiker Gerd Hauser zurückgeht. Er leitet das Fraunhofer-Institut für Bauphysik und ist Professor an der TU München. Dafür sind weitaus mehr Informationen als die Strom- und Heizkostenrechnungen notwendig.

Wie kann man Kosten beim Energiepass sparen?

Zur Erstellung von Energieausweisen sind die Auswertung von Daten sowie die Durchführung von Messungen notwendig. Die externen Kosten können daher durch die rechtzeitige Beschaffung von Plänen und Unterlagen erheblich reduziert werden. Was wird gebraucht?

• Vollständige Strom-, Öl- und Gasrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren
• Gebäudepläne mit Angaben über Volumina und Baujahr
• Flächenangaben über Fenster, unbeheizte Decken
• Daten über Heizungs- und Klimaanlagen wie Pläne, Wartungsnachweise etc.
Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe bei der Erstellung von Energieausweisen inklusive Erstellung von Thermogrammen mit einer Wärmebildkamera? Lassen Sie uns darüber reden. Schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie mich jetzt an: 0 22 36 - 96 71 49

 

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