Die folgende Tabelle ist ein Service der Unternehmensberatung Stottrop und richtet sich vor allem an Entscheider und Unternehmer, die schon erste Erfahrungen mit Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsschutzmanagement haben.
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Begriffe und Abkürzungen zum Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsschutzmanagement |
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A
B C D E
F G H I
J K L M
N O P Q
R S T U
V W X Y
Z
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Begriffe, Abkürzungen |
Erläuterungen |
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4. BImSchV |
4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz über genehmigungsbedürftige Anlagen |
| A |
A & G |
Arbeits- und Gesundheitsschutz, im englisch: H & S |
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A III Gefahrklasse nach VbF |
weggefallen gem. BetrSichV ab 1.1.2003, bis dato Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100 °C |
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a.B. |
analytische Bestimmungsgrenze |
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ABMV |
aufgehobene Arbeitsmittelbenutzungsverordnung, wurde in 2002 durch die BetrSichV abgelöst |
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AcetV |
aufgehobene Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger, wurde 2002 durch die BetrSichV abgelöst |
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Alleinarbeit |
kann problematisch sein. Schutzmaßnahme Einzelplatzabsicherung gemäß BGR 139 mit Notsignal und Totmannschalter |
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Altanlage |
siehe Maschinenaltbestand sowie wesentliche Änderung einer Machine oder Anlage |
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Altmaschine |
siehe Maschinenaltbestand sowie wesentliche Änderung einer Machine oder Anlage |
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AMBV |
Aufgehoben durch BetrSichV - ehem. Arbeitsmittelbenutzungsverordnung |
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AMD |
Arbeitsmedizinischer Dienst |
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AMS |
Arbeitsschutzmanagementsystem siehe OHSAS, SCC, ASCA, OHRIS |
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Anschlagmittel |
Ketten, Seile, Bänder, Schäkel u.ä. zum Anschlagen von Lasten an ein Hebezeug z.B. Kran |
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Arbeitsmittel |
nach BetrSichV: Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen |
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Arbeitsunfall |
Unfall, bei der eine versicherte Person bei der Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte z.B. auch im Straßenverkehr erleidetet |
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ArbSchG |
Arbeitsschutzgesetz |
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ArbStättV |
Arbeitsstättenverordnung |
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ArbZG |
Arbeitszeitgesetz |
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ASA |
Arbeitsschutzausschuß |
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Asbest-RL |
Asbest-Richtlinie |
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ASCA |
Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischer Check in Anlagen vom Sozialnetz Hessen, Fragebögen, Checklisten |
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ASiG |
Arbeitssicherheitsgesetz - Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
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ASM-Beauftragte/r |
Beauftragter der obersten Leitung für das Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001 |
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ASR |
Arbeitsstätten-Richtlinien |
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ASR 12 |
Arbeitsstätten-Richtlinie 12 - Schutz gegen Absturz u. herabfallende Gegenstände |
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ASR 17 |
Arbeitsstätten-Richtlinie 17 Verkehrswege |
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ASR 5 |
Arbeitsstätten-Richtlinie 5 - Lüftung |
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Atemwegserkrankungen |
sind die zweithäufigste Ursache für den "gelben Urlaubsschein" mit ca. 20 % aller Krankheitstage. Mögliche Gegenmaßnahmen im Rahmen eines AMS sind Anti-Raucher-Kampagnen, Erkältungsprophylaxe im Herbst und Winter sowie technische Maßnahmen wie Luftbefeuchtung in Büros sowie Zurverfügungstellen von Wasser zum Trinken. |
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ATEX Produkt-Richtlinie |
Richtlinie 94/9/EG vom 23. März 1994 für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen |
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AtG |
Atomgesetz |
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AU |
Arbeitsunfähig |
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Audit |
systematische Untersuchung durch Beobachten, Befragen, Dokumenteneinsicht |
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Auditfrageliste |
Liste mit Fragen für ein OHSAS oder SCC-Audit. Für SCC gibt es festgelegte Checklisten. Für OHSAS - Audits werden sie vom ASM-Beauftragten oder vom externen Berater erarbeitet. |
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Aufzeichnungen |
nach § 11 BetrSichV sind Prüfbescheinigungen vom Arbeitgeber in einer von ihm selbst festgelegten Frist, mindestens jedoch bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. |
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Aushangpflicht |
besteht u.a. für das Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mitgliedsnummer der BG, Betriebsanweisungen, Verhalten bei Unfällen, Alarmplan |
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Auslöseschwelle |
Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Sie ist überschritten, wenn die Einhaltung des Luftgrenzwertes nicht nachgeweisen ist. Bei gesplitteten Luftgrenzwerten gilt der niedrigere Wert, |
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AZV |
Arbeitszeitverordnung |
| B |
BAGUV |
Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand |
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BAT |
Biologische Arbeitsplatz-Toleranzwert, wird in TRGS 903 definiert für verschiedene Körperflüssigkeiten wie Blut, Harn |
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BaustellV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Baustellenverordnung |
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Befähigte Person |
nach § BetrSichV ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die weitere Definition erfolgt im Betriebssicherheitsausschuß nach § 24 BetrSichV. S.a. Sachkundiger |
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Befahren von Behältern |
nur mit schriftlicher Erlaubnis und nach Unterweisung, weitere Schutzmaßnahmen in den Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen" der BG Chemie |
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Berufskrankheit |
nach § 9 (1) SGB II in BKV benannte Krankheit, ist anzuzeigen |
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Betreiben von Arbeitsmitteln |
Regeln dazu sind in der neuen BGR 500 von der BG dokumentiert. Diese umfaßt die Betreibervorschriften von zurückgezogenen UVVs z.B. der VBG 9a oder VBG 7ac usw. |
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Betriebsanweisung |
Schriftliche Information der Beschäftigten nach § 20 GefStoffV und § 9 BetrSichV |
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Betriebsärzte |
müssen nach § 3 ASiG vom Arbeitgeber bestellt werden. Ihre Aufgabe liegt in der Beratung, Begehung, Untersuchung der Arbeitnehmer u.Schulung der Ersthelfer |
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BetrSichV |
BetriebssicherheitsVerordnung vom 27.09.2002 |
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Beurteilungspegel |
kennzeichnet die Wirkung eines Geräusches auf das Ohr; wird gemäß BGV B 3 Lärm ermittelt. |
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BfS |
Bundesamt für Strahlenschutz |
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BG |
Berufsgenossenschaft |
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BGI |
BG - Informationen |
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BGR |
BG - Regeln |
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BGV |
BG - Vorschriften |
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BGV A |
allgemeine BG - Vorschriften und Betriebliche Arbeitschutzorganisation wie BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" oder BGV A 2 über Sicherheitsfachkräfte |
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BGV B |
BG Vorschriften zu Einwirkungen wie BGV B 3 Lärm |
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BGV C |
BG Vorschriften zu Betriebsart, Tätigkeit wie BGV C 12 Silos |
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BGV D |
BG Vorschriften zu Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren wie BGV D 1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren |
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BGVV |
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin |
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BIA |
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit |
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BildSchArbV |
Bildschirmarbeitsverordnung |
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Bildschirmarbeitsplatz |
Computer-Arbeitsplatz mit Monitor |
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BImSchG |
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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BioStoffV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
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BK |
Berufskrankheit |
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BKI |
Bildgestützte Kurzinformation mit informierenden und motivierenden Inhalten zum Arbeits-und Gesundheitsschutz zum Aushängen und als Rätsel s.a. www.jedermann.de |
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BKV |
Berufskrankheitenverordnung |
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BUK |
Bundesverband der Unfallkassen |
| C |
C |
Kennzeichen nach der Gefahrstoffverordnung für ätzend, engl. Corrosive |
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CE - Zeichen |
ist auf allen Maschinen u.a. Produkten ab 1987 im EG-Raum angebracht und dokumentiert die Erklärung des Herstellers, daß sein Produkt die Anforderungen der europäischen Sicherheitsregeln erfüllt. Das Kürzel bedeutet Communautes Européennes = Europäische Gemeinschaft. Es ist kein Prüfzeichen. Bestimmte Produkte dürfen die beiden Buchstaben nur tragen, wenn sie von einer anerkannten Stelle geprüft wurden. Dazu zählen Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie II (Atemschutz, Kopfschutz, Fahrradhelme...) sowie bestimmte gefährliche Maschinen u. Flüssiggasverbrauchseinrichtungen. |
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ChemG |
Chemikaliengesetz |
| D |
DampfkV |
außer Kraft am 1.1.2003, Dampfkesselverordnung, zuständiges Regelwerk ist die BetrSichV |
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dB (A) |
Dezibel A, Lärmpegel |
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DIN 14096 |
Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C |
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DruckbehV |
außer Kraft am 1.1.2003, Druckbehälterverordnung, zuständiges Regelwerk ist die BetrSichV |
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Druckgasdosen |
sind Spraydosen mit Lacken, Lösemitteln u.ä.. Sie dürfen nicht Temperaturen über 50 °C ausgesetzt werden oder nah an Wärmequellen stehen, da sie dann zerknallen können, selbst, wenn sie keine brennbaren Gase enthalten. Die Dosen sollen völlig leer sein, bevor sie weggeworfen werden. Räume sollten bei Gebrauch gut gelüftet werden. |
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Druckgasflaschen |
mit Aufschrift "N" sind nach der neuen Kennzeichnung gefärbt: weiß = techn. Sauerstoff, schwarz = Stickstoff, rot = Wasserstoff, Kastanienbraun = Acetylen. Sie dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern oder in der Nähe von Wärmequellen aufgestellt werden. Ob leer oder gefüllt: Die Flaschen müssen stehen. |
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DruckLV |
Druckluftverordnung |
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dynamisches Sitzen |
bedeutet die Sitzhaltung auf dem Arbeitsstuhl immer mal wieder zu verändern. Es beugt Ermüdungen und Beschwerden vor. Dynamisches Sitzen bedeutet auch ab und zu einmal stehen. |
| E |
E |
Kennzeichen nach der Gefahrstoffverordnung für Explosionsgefährlich |
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EH&S |
Environment, Health and Safety (Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz) |
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EHS |
siehe EH & S |
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EinhV |
Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen |
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Einrichter |
Personen, die Maschinen wie z.B. Pressen oder Spritzgießmaschinen mit neuen Werkzeugen bestücken. Sie sind nach BGR 500 oder BGI 551 zu schulen und schriftlich zu benennen. |
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Einweiser |
werden immer dann benötigt, wenn Fahrer, Maschinen- oder Kranführer keine ausreichende Sicht auf den Fahr- oder Transportweg haben. |
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EKAS |
Eidgenossenschaftliche Koordinationskommission für Arbeitssicherheit der Schweiz |
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EKAS 6508 |
Schweizer Richtlinie zum Arbeitsschutzmanagement verpflichtet Unternehmen ab 5 Mitarbeiter zum Beizug von Sicherheitsfachleuten sowie zur Erstellung eines Konzeptes für Arbeitssicherheit. Mit der Zertifizierung nach OHSAS 18001 erfüllt ein Unternehmen gleichzeitig die EKAS RL 6508. |
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elektrisch unterwiesene Person |
sind Personen, die nach einer Einweisung bzw. Schulung durch eine Elektrofachkraft bestimmte Handlungen und Prüfungen an elektrischen Anlagen vornehmen dürfen und insofern das "Monopol" der Elektrofachkräfte definiert brechen |
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ElexV |
aufgehoben ab 1.1.2003, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, wird durch die BetrSichV abgelöst |
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entzündlich |
brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C, Kein Kennzeichen nach GefStoffV, R 10; ehemals Gefahrklasse A II nach der alten VbF |
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Erlaubnisvorbehalt |
nach § 13 BetrSichV für Montage, Installation, Betrieb und wesentliche Änderungen bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen wie z.B. Anlagen für hoch- oder leicht entzündliche Flüssigkeiten. Die Erlaubnispflicht für A III Anlagen nach VbF - ehemals, entfällt. |
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Erste Hilfe |
im Internet unter www.rotkreuz.de/ehonline |
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Ersthelfer |
Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten Personen ist ein Ersthelfer zu bestellen und auszubilden gem. § 6 BGV A 1. Bei mehr als 20 Beschäftigten 10 %. Von dieser Quote kann mit Erlaubnis der zuständigen BG abgewichen werden. |
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EUP |
siehe Elektrotechnisch unterwiesene Person, s.a. befähigte Person |
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Explosionsschutzdokument |
nach § 6 BetrSichV muß bis 31.12.2005 erstellt werden. In dem Dokument ist die Zoneneinteilung sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. |
| F |
F |
Kennzeichen nach der Gefahrstoffverordnung für leicht entzündliche Flüssigkeiten s.dort |
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F+ |
Kennzeichen nach der Gefahrstoffverordnung für hochentzündliche Flüssigkeiten s.dort |
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FASi |
s.a. Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Astig, andere Abkürzung: Sifa = Sicherheitsfachkraft |
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Feuerarbeiten |
sind Löten, Schweißen, Trennschneiden, Auftauarbeiten. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Betriebsleiters erfolgen. Dabei sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten wie Sicherheitswache, Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe und Abdeckung gefährdeter Bereiche. |
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FFP |
partikelfilternde Halbmaske, Feinstaubmaske |
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FI-Schalter |
Fehlerstrom-Schutzschalter |
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FKW |
Fluorkohlenwasserstoff |
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Flammpunkt |
ist eine Temperatur in °C, bei der eine brennbare Flüssigkeit, gerade soviel Dämpfe abgibt, daß sie bei Annäherung einer Zündquelle einmal kurz aufflammen, ohne jedoch weiterzubrennen. |
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Flurförderzeuge |
kraftbetriebene Geräte zum Anheben, Befördern und Stapeln von Lasten wie Gabelstapler, Hubwagen |
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Flüssiggase |
wie Propan, Butan, Methan und deren Gemische sind schwerer als Luft; kriechen auch über weite Strecken in Bodenöffnungen, Schächte und dergleichen; Regelwerk ist die UVV Gase, TRB 610 sowie TRF. Dürfen nicht in Kellern gelagert werden. |
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Fremdfirmen |
und ihre Mitarbeiter kennen die örtlichen Gesundheits- und Unfallgefahren nicht. Für die Einhaltung der UVV bleibt sie auch in fremder Umgebung zuständig. Der Auftraggeber muß einen Koordinator stellen. Regelungen für Feuerarbeiten siehe dort. S.a. SCC |
| G |
Gefährdungsanalyse von Maschinen im Rahmen einer Konformitätserklärung |
Grundlagen sind ISO EN 12100 "Sicherheit von Maschinen, Grundbegriffe.." (bisher EN 292) sowie ISO 14121 "Leitsätze zur Risikobeurteilung" (bisher EN 1050) |
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Gefährdungsbeurteilung |
ist nach § 5 ArbSchG, § 7 GefStoffV-2005 (Gefahrstoffverordnung) sowie § 3 BetrSichV vorgeschrieben. |
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Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV 2005 |
Es muß festgestellt werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind, entstehen oder freigesetzt werden. Dabei sind Ausmaß und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Exposionswege (insbesondere auch dermale Belastungen), physikalisch-chemische Wirkungen, die Möglichkeit einer Substitution sowie Wechselwirkungen usw. zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nach Absatz 7 nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. |
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Gefahrstoffe |
sind nach § 19 (2) GefStoffV feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die einen oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale nach § 4 GefStoffV aufweisen |
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Gefahrstoffverzeichnis |
Liste der Gefahrstoffe im Unternehmen gem. GefStoffV, auch Gefahrstoffkataster genannt |
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GefStoffV |
Gefahrstoffverordnung |
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GefStoffV 2005 |
Grundlegende Novelle der Gefahrstoffverordnung von Ende 2004. Sie trat am 1.1.2005 in Kraft. Gefordert werden unter anderem eine schrifltliche Gefährdungsbeurteilung in § 7 sowie ein Schutzstufenkonzept. Die alten TRK-Werte verlieren bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Sie werden künftig ggf. durch biologisch herleitbare Werte ersetzt. |
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Genehmigungsbedürftige Anlagen |
sind in der 4. BImSchV aufgezählt, sie sind nach dem Umweltrecht zu genehmigen; nicht verwechseln mit überwachungsbedürftigen Anlagen mit Erlaubnisvorbehalt nach § 13 BetrSichV i.V.m. § 2 GPSG |
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GenTG |
Gentechnikgesetz |
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GenTSV |
Gentechniksicherheits-Verordnung |
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Gesundheitskartei |
verschafft Betriebsärzten und Unternehmern einen Überblick über den Stand der Vorsorgeuntersuchungen |
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GewO |
Gewerbeordnung |
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GPSG |
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (bis 2003 GSG) |
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GPSGV |
Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz |
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GUV |
Gemeindeunfallversicherungsverband |
| H |
H |
Mit "H" werden in der TRGS 900 hautresorptive Stoffe ausgewiesen, diese haben z.B. die R-Sätze R 21, R 24, R 27 oder die Kombinationssätze R 21/22 oder R 48/21. |
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Harmonisierte Normen |
Harmonisiert nennt man europäische Normen, wenn sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Sie werden von europäischen Normungsorganisationen wie zum Beispiel CEN oder CENELEC erarbeitet und sind als Praxishilfe zur Ausfüllung von EU-Richtlinien anzusehen. Sie stellen eine wesentliche Pfeiler der EU-Politik zur Schaffung und Weiterentwicklung eines gemeinsamen Binnenmarktes in Europa dar. Listen davon sind im Internet verfügbar. |
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Heben und Tragen schwerer Lasten |
beansprucht die Wirbelsäule und schädigt auf Dauer die Bandscheiben, wenn grundlegende Regeln außer Acht gelassen werden. Deshalb: Alle Lasten aus der Hocke aufnehmen, den Rücken dabei nicht biegen, sondern gerade halten. Der Gegenstand muß möglichst nahe am Körper gehalten werden und zwar bei aufrechter Körperhaltung ohne Hohlkreuzbildung. s.a. LasthandhabV |
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Hebezeuge |
Krane, Winden, Hub- und Zuggeräte, Bauaufzüge u.ä. Anforderungen werden im Kapite. 2.8 der neuen BGR 500 beschrieben |
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hochentzündlich |
brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0°C, Kennzeichen F+ nach GefStoffV, R 12; ehemals Gefahrklasse A I oder B nach VbF |
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HVBG |
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften |
| I |
ILO |
International Labour Organisaion |
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ILO Leitfaden |
Leitfaden der ILO für ein AMS |
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Implementierung |
Umsetzung |
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IMS |
Integrierte Managementsysteme: QMS + AMS + UMS + RMS |
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IndBauRL |
Baulicher Brandschutz im Industriebau - Bauaufsichtliche Behandlung von Industriebauten (nur NRW) |
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ISO |
International Standardisation Organisation |
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ISO 9001 |
internationaler Standard für Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) |
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IUPAC |
International Union of Pure and Applied Chemistry |
| J |
JArbSChG |
Jugendarbeitsschutzgesetz |
| K |
Kennzeichnungen |
Einrichtungen müssen zum sicheren Betrieb gekennzeichnet sein. Beispiele sind: maximale zulässige Belastung in Tonnen, Drehzahl, Druck; Angaben über Hersteller, Prüfnummer, Prüfdatum u.a. |
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Ketten |
Als Anschlagmittel zum Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb dürfen nur nach DIN 658 geprüfte Ketten verwendet werden. |
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KMR - Stoffe |
krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, siehe TRGS 905 |
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Kontrollperson |
Personen, die die Arbeit der Einrichter (s. dort) überprüfen |
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Kopfschutz |
wird in BGR 193 "Benutzen von Kopfschutz" definiert |
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Kraftbetriebene Arbeitsmittel |
Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen und Kraftübertragungsmaschinen. Für sie gilt die alte VBG 5 sowie die BetrSichV. |
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Krankenstand |
der AOK-Mitglieder betrug 1996 durchschnittlich 5,3%. Er war in öffentlichen Verwaltungen mit 6,3 % am höchsten und bei Banken mit 3,5 % am niedrigsten. |
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KSS |
Kühlschmierstoffe |
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Kühlschmierstoffe |
Hilfsmitteln zur Be- und Verarbeitung von Metall und anderen Materialien. Eine sachgerechte Pflege verlängert die Standzeit des KSS und reduziert die Belastungen für Haut und Atemwege. Es gelten die BGR 143, die BGI 762 sowie die VDI 3387 und verschiedene DIN Normen. |
| L |
Laderampen |
müssen mindestens 80 cm breit sein und mindestens einen Abgang haben. S.a. BGR 233 |
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Ladungssicherung |
fängt bei der Auswahl eines geeigneten Transportmittels an und hört beim Zurverfügungstellen von Zurrgurten u.ä. auf. |
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Lärmbereich |
Bereiche mit einem ortsbezogenen Beurteilunspegel über 85 dB (A), muß gekennzeichnet sein |
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LasthandhabV |
Lastenhandhabungsverordnung; hat das Ziel, Gefährdungen der Lendenwirbelsäule durch schwere Lasten zu vermeiden |
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LD 50 |
Letale Dosis 50 |
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leichtentzündlich |
brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 0°C aber unter 21°C; Kennzeichen F nach GefStoffV, R-Sätze: R 11, R 15, R 17, ehemals Gefahrklasse A I oder B nach VbF |
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Leitern |
Leitern müssen nach BetrSichV regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden. Anlegeleitern müssen z.B. im richtigen Winkel aufgestellt werden und mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen. Holzleitern dürfen nicht gestrichen sein. |
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Lock Out /Tag out |
Sicherer Stillstand bei (kurzfristigen) Änderungen in komplexen Anlagen und Maschinen z.B. im Rahmen der Instandhaltung, aus der US-Gesetzgebung siehe Title 29 of the Code of Federal Regulations (29 CFR) Part 1910.147. Bsp. Ausschalten und Energiezufuhr unterbinden; Englisch tag = Anhänger, Etikett; to tag = auszeichnen, markieren, to lock = schließen |
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LoTo |
Lock Out /Tag-out, siehe dort |
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LV 22 |
Handlungshilfe der obersten deutschen Arbeitsschutzbehörden für ein Arbeitsschutzmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen |
| M |
MAK-Wert |
Maximale Arbeitsplatzkonzentration, in TRGS 900 dokumentiert |
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Maschinen |
unterliegen der Maschinen-Richtlinie der EU |
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Maschinenaltbestand |
Altmaschinen haben Bestandsschutz, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Allerdings müssen sie dem Anhang 1 der BetrSichV entsprechen. Vorschriften zum Betrieb sind in die BGR 500 in Form einzelner Kapitel integriert. |
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Meldepflichtiger Unfall |
Unfall im beruflichen Bereich, bei der eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, daß sie stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. |
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Mindestvorschriften für Arbeitsmittel |
sind in Anhang 1 der BetrSichV definiert |
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MuSchG |
Mutterschutzgesetz |
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Muskel- und Skeletterkrankungen |
haben mit ca. 30 % am Krankenstand den höchsten Anteil in Deutschland. Ursache dafür sind oft Belastungen am Arbeitsplatz durch falsches oder unergonomisches Heben und Tragen von Lasten. S.a. LasthandhabV |
| N |
N |
Gefahrstoffkennzeichen für umweltgefährliche Gefahrstoffe, engl. Nuisance z.B. R 59 gefährlich für die Ozonschicht |
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Nachlauf |
Gefährlicher Nachlauf z.B. bei Notaus läßt sich vermeiden durch Bremsen, Bremsmotor, Kupplung-Bremsaggregat. Hat eine Maschine einen Nachlauf, so kann die Schutzeinrichtung erst geöffnet werden, wenn der Nachlauf beendet ist. |
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Nassabscheider |
Methode zum sicheren Abscheiden von Spänen und Feinstaub von entzündlichen Alu- und Magnesiumstäuben |
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Nicht-Konformität |
engl, Non conformity (NC); Abweichung von einer geforderten Spezifikation z.B. als Auditergebnis |
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Notausgänge |
sind ständig frei zu halten und bei Dunkelheit besonders zu beleuchten. |
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Not-Befehlseinrichtungen |
wie Not-Aus müssen an allen kaftbetriebenen Arbeitsmitteln vorhanden sein. |
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Nutzen eines Arbeitssicherheitsmanagement-Systems |
Senkung der krankheitsbedingten Fehltage, Senken von Betriebsunfällen und dadurch bedingter Betriebsunterbrechungen und -zerstörungen, Erhöhung der Arbeitsmotivation der Beschäftigten |
| O |
O |
Kennzeichen nach der Gefahrstoffverordnung für entzündend = oxidierend wirkende Gefahrstoffe wie z.B. Sauerstoffgas |
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OHRIS |
Occupational Health and Risk Managament, AMS vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit erarbeitet |
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OHSAS 18001 |
Occupational Health and Safety Assessment Series - von der britischen Normungsinstitution in Abstimmung mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen aufgestelltes Regelwerk zum Arbeitsschutzmanagement, dessen Gliederung an die ISO 9001 bzw. ISO 14001 angelehnt ist. Unternehmen und andere Organisationen können danach ein AMS aufbauen und extern zertifizieren lassen. |
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Organisation |
Körperschaft, Gesellschaft, Betrieb |
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OWiG |
Ordnungswidrigkeitengesetz |
| P |
PAK |
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe |
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Passivrauchen |
ist möglicherweise krebsgefährdend, da Tabakrauch eine Reihe von Karzinogenen enthält; wird in TRGS 905 aufgeführt |
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Personal Safety Logbook |
Sicherheitspaß, siehe dort |
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Persönliche Schutzausrüstung |
müssen gemäß § 4 BGV A 1 vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Dies umfaßt Kopfschutz, Fußschutz, Augen- oder Gesichtsschutz, Atemschutz, Körperschutz, Handschutz, Warnkleidung und Winterschutzkleidung. |
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Pflichtenübertragung |
Vordruck zur Übertragung von Unternehmerpflichten hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die Führungskräfte ist als Anhang zur BGV A 1 veröffentlicht |
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prDIN EN 12798-2005-02 |
QM-System für die Beförderung gefährlicher Güter als Ergänzung eines QM-Systems nach ISO 9001 |
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Prüfbedürftige Einrichtungen |
sind in den einzelnen UVV (BGV, BGR und BGI) festgelegt. Darüber hinaus besteht eine Prüfpflicht für Arbeitsmittel nach § 10 BetrSichV. |
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Prüfung der Arbeitsmittel |
In einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber für jedes Betriebsmittel die erforderlichen Prüffristen zu ermitteln. Diese hat er nach § 10 BetrSichV durch eine hierzu befähigte Person umzusetzen und zu dokumentieren. |
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PSA |
Persönliche Schutzausrüstung |
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PSA-BV |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit |
| Q |
Quarzstäube |
treten in Gießereien und Bauschuttrecyclinganlagen auf. Einfache Papierfilter sind als Atemschutz dagegen nicht geeignet, sondern zugelassene Feinstaubfilter |
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Quetschgefahr |
Warnschild W 23. Sie tritt auf z.b. beim Schließen von Werkzeugen oder beim Auspendeln von schwebenden Lasten bei einem Kran |
| R |
RAB |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen |
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R 10 Flüssigkeiten |
Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21-55 °C, entsprechend der aufgehobenen VbF A II-Klasse. Beispiele sind Reiniger aus Isoalkanen. Sie haben kein Symbol nach der GefStoffV. Daher sind die Behälter nicht gekennzeichnet. Daher erhöhter Unterweisungsbedarf. |
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Reinigen von Behältern |
Schutzmaßnahmen werden im Merkblatt T 006 der BG Chemie (BGI 874) beschrieben |
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Rettungskette |
Ablauf aller Hilfesleistungen bei einem Notfall wird oft als Rettungskette beschrieben. Ihr Funktionieren liegt - soweit es den Betrieb umfaßt - in der Verantwortung des Unternehmers. Sie umfaßt: Sofortmaßnahmen - Notruf - Erste-Hilfe - Rettungstransport - Krankenhaus |
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RKI |
Robert-Koch-Institut |
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RL |
Richtlinie |
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RMS |
Risikomanagement-System nach KonTraG und Basel II sowie der ONR 49000 |
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RöV |
Röntgenverordnung |
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R-Sätze |
Hinweise auf besondere Gefahren im Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe |
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RVO |
Reichsversicherungsordnung stammt von Bismarck, ist seit 1977 vom Sozialgesetzbuch (SGB) abgelöst worden. |
| S |
Sachkundelehrgänge |
Alter Begriff, sollte seit der BetrSichV aus 2003 nicht mehr verwendet werden. Die Sachkunde umfaßte u.a. die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften sowie Prüfungskunde. |
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Sachkundige |
Alter Begriff für "Befähigte Person" |
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Sachverständige |
haben gegenüber den Sachkundigen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem einschlägigen Gebiet. Sie werden zu gutachterlichen Tätigkeiten herangezogen sowie in bestimmten UVV für Prüfungszwecke z.B. von Kranen gefordert. |
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SAQS |
Safety and Quality Assessement System (SQAS), ein System für Arbeitsschutzmanagement für Dienstleister der chemischen Industrie; vergleichbar dem SCC für die Kontraktoren (technischen Dienstleister) der Mineralölindustrie |
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SCC |
Sicherheits-Certificat-Contractoren; ein Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Management-System für Firmen ("Contractoren"), die in Großbetrieben der Mineralölindustrie z.B. tätig werden wollen. Die SCC-Checkliste umfaßt zehn Abschnitte. Darunter Gefährdungsermittlung, Projektsicherheitsplan, Inspektionen, Einkauf und Prüfung von Materialien u. Geräten uam., Das SCC-System kann gemeinsam mit dem QM-System zertifiziert werden. Siehe auch SAQS |
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SCC* |
Eingeschränktes Zertifikat zur Beurteilung der SGU-Management-Aktivitäten, nicht jedoch des AM-Systems; für kleinere Unternehmen mit unter 35 Mitarbeitern. Von den Contractoren müssen neben den 29 Pflichtfragen der SCC-Checkliste weitere Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden können; siehe SCC |
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SCC** |
Uneingeschränktes Zertifikat für Kontraktoren vor allem der Mineralölindustrie für mittlere und große Kontraktoren (Dienstleister). Es wird das SGU-Management-System des Kontraktors beurteilt. Es müssen neben den 29 Pflichtfragen der SCC-Checkliste weitere Ergänzungsfragen; siehe SCC |
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Schutzstufe 1 |
Nach § 8 GefStoffV-2005 Allgemeine Maßnahmen bei geringer Gefährdung z.B. für Gefahrstoffe in kleinen Mengen und niedrigem Gefährdungspotential, siehe auch TRGS 500 sowie das 5S-System |
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Schutzstufe 2 |
Nach § 9 GefStoffV-2005 ergänzende Schutzmaßnahmen für alle Gefahrstoffe - außer T, T+ sowie KMR-Stoffe |
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Schutzstufe 3 |
Nach § 10 GefStoffV-2005 ergänzende Schutzmaßnahmen bei T und T+-Stoffen, außer KMR-Stoffen |
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Schutzstufe 4 |
Nach § 11 GefStoffV-2005 ergänzende Maßnahmen für den Umgang mit KMR-Stoffen |
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SchwbG |
Schwerbehindertengesetz |
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Scope |
Anwendungsbereich |
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SCP |
Sicherheits-Certificat-Personaldienstleister, vgl. SCC |
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SDB |
Sicherheitsdatenblatt gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 220 |
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SDS |
Safety data sheet - siehe SDB |
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SGB VII |
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung |
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SGU |
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz |
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Sicherheitsbeauftragte |
nach § 9 BGV A 1 sind aus dem Kreis der Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach der jeweiligen BG-Vorschrift. Ihre Aufgaben liegen u.a. in der Wahrnehmung einer Vorbildfunktion, der Unterstützung der Sicherheitsfachkraft, der Unfallaufnahme sowie der Betriebsbegehung. |
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Sicherheitsfachkräfte |
sind gemäß ASiG und BGV A 2 von jedem Unternehmen zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung des Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie in der Schulung der Betriebsangehörigen, der Gefährdungsanalyse u.a.m. |
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Sicherheitsmesser |
zur Vermeidung von Schnittverletzungen z.B. von der Fa. Martor aus Solingen |
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Sicherheitspaß |
Nicht amtliches Dokument für Mitarbeiter von SCC-Zertifizierten Dienstleistern z.B.in der Mineralöl-, Chemie- ggf. weiteren Industriebranchen. Er beinhaltet unter anderem ein Lichtbild, Unterweisungsnachweise sowie Angaben zu Vorsorgeuntersuchungen. Er kann z.B. bei der Ströher-Druckerei in Celle bestellt werden. Er dokumentiert die Qualifikation im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz des jeweiligen Inhabers. Er erleichtert die Arbeit der Auftraggeber aus der Großindustrie. |
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Sicherheitsschrank |
nach En 14470-1 bisher DIN 12925 für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Ab 2004 ist die Feuerwiderstandsfähigkeit in vier Typen eingeteilt z.B. Typ 15 (heißt 15 Minuten Feuerwiderstand). Erstmals ist ein "Kaltgutachten" für Sicherheitsschränke nicht mehr möglich. |
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Sick-Building-Syndrom (SBS) |
sind gesundheitliche Beschwerden von Personen, die sich in bestimmten Gebäuden aufhalten. Ursachen dafür sind Raumklima, toxische Einflüsse und elektromagnetische Felder |
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Sifa |
Sicherheitsfachkraft - siehe auch FASi |
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SLR |
Sprengstofflager-Richtlinie |
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Sozialgesetzbuch |
In elf Gesetzbüchern ist das gesamte Sozialrecht zusammengefaßt. Es umfaß neben Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung auch die Unfallversicherung in SGB VII. Nachfolger seit 1977 der RVO. |
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S-Sätze |
Sicherheitsratschläge für Gefahrstoffe im Sicherheitsdatenblatt |
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Steharbeitsplätze |
gibt es vor allem im gewerblichen Bereich. Eine Fußstütze ist ratsam. Zur Entlastung der Wirbelsäule werden auch Stehhilfen eingesetzt. Die Aufgabe und Arbeitshöhe sollte je nach Körpergröße zwischen 0,7 und 1,1 m liegen. |
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Strafgesetzbuch |
Danach sind fahrlässige, grob fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung strafbar. |
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Stress |
Es gibt positiven und negativen, gesundheitsschädlichen Stress. Letztere wird ausgelöst u.a. durch Lärm, Schadstoffe, Über- sowie Unterforderung oder ein abträgliches Betriebsklima. |
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StrlSchV |
Strahlenschutzverordnung |
| T |
T |
Kennzeichen nach der GefStoffV, giftig, toxisch. Entsprechende Gefahrstoffe müssen gemäß § 24 GefStoffV unter Verschluß aufbewahrt werden. Es gilt die TRGS 514 |
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T+ |
Kennzeichen nach der GefStoffV, sehr giftig, toxisch. Entsprechende Gefahrstoffe müssen unter Verschluß aufbewahrt werden. Es gilt die TRGS 514 "Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern" |
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Totmannschalter |
Sicherheitsbauteil, schaltet nach Loslassen selbständig aus, auch "Schalter ohne Selbsthaltung" genannt. Vorschrift z.B. bei Werkzeugen wie Kettensägen, Kreissägen, Hobeln u.a.m. |
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TRA |
Technische Regeln für Aufzüge |
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TRAC |
Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger 001 bis 402 |
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TRB |
Technische Regeln Druckbehälter |
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TRbA |
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren, Pilze |
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TRbF |
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten z.B. TRbF 20 Lager |
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TRBS |
Technische Regeln für Betriebssicherheit (fußend auf der BetrSichV) |
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TRBS 1203 |
Allgemeine Anforderungen an eine Befähigte Person |
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TRBS 1203 Teil 1 |
"Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Explsionsgefährdungen" vom November 2004 |
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TRD |
Technische Regeln für Dampfkessel |
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TRF |
Technische Regeln Flüssiggas |
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TRG |
Technische Regeln Druckgase |
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TRgA |
aufgehoben: ehemals Techn. Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe, durch TRGS ersetzt |
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TRGL |
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen |
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TRGS |
Technische Regeln für Gefahrstoffe |
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TRK |
aufgehoben seit 1.1.2005 durch die Novelle der Gefahrstoff-Verordnung. Technische Richtkonzentration für krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe in TRGS 905 |
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TRR |
Technische Richtlinien für Rohrleitungen |
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TRS |
Technische Richtlinien zur Gefahrgutverordnung Straße |
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TRT |
Technische Richtlinien für Tanks im Zusammenhang mit der ADR |
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TRTC |
Technische Richtlinien für Tankcontainer im Zusammenhang mit der ADR |
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TWA |
time weighed Average - Mittelwerte zur Beurteilung der Schadstoffbelastung |
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Typ A Norm |
Sicherheitsgrundnormen wie ISO 12100 (ehem. EN 292) |
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Typ B Norm |
Sicherheitsgruppennormen wie z.B. DIN EN 418 NOT AUS oder EN 349 Mindestabstände |
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Typ C Norm |
Sicherheitsfachnormen wie z.B: EN 291 Spritzgießmaschinen oder EN 692 Mechanische Pressen; gibt es für eine Maschine eine Typ C -Norm, so sind die Typ A und Typ B Normen zunächst als zweitrangig zu betrachten. Recherche unter www.kan.de |
| U |
Überwachungsbedürftige Anlagen |
sind nach § 2 GPSG Dampfkessel, Druckbehälter, Füllanlagen für Gase, Aufzugsanlagen, Druckleitungen für Gefahrstoffe, Acetylenanlagen, Getränkeschankanlagen, Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie unterliegen nach § 13 BetrSichV u.a. einem Erlaubnisvorbehalt. Die noch aus dem alten Gewerberecht stammenden Einzelverordnungen, wie VbF, sind ab 1. 1. 03 aufgehoben. Es gilt dann die BetrSichV. |
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UMS |
Umweltmanagement-System nach ISO 14001 oder EMAS II |
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Unfallanzeige |
ist vom Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod innerhalb von drei Tagen an die BG sowie die staatliche Arbeitsschutzbehörde auf dem vorgesehenen Formular zu erstatten. Nach § 18 BetrSichV ist darüber hinaus jeder Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben oder beschädigt worden sind, der Arbeitsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. |
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Unterrichtung und Unterweisung |
der Beschäftigten nach § 14 ArbSchG, § 14 GefStoffV, § 4 LasthandhabV, § 9 BetrSichV und § 4 BGV A 1. Sie sind am besten direkt vor Ort am Arbeitsplatz durchzuführen. |
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Unterweisungshilfen |
Spickzettel, Vorlagen, Notizen oder sonstige Informationen für die Führungskraft oder die Sicherheitsfachkraft zur Durchführung von Unterweisungen. Beispiele sind Betriebsanweisungen, Hintergrundinformationen dazu, Unfallberichte. |
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UVV |
Unfallverhütungsvorschrift |
| V |
VbF |
aufgehoben ab 1.1.03 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten- ersetzt durch BetrSichV |
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VDE |
Verband Deutscher Elektrotechniker |
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VDI |
Verein Deutscher Ingenieure |
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VDI Richtlinien |
zählen wie die VDE Richtlinien zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) |
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VDMA |
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, gibt Richtlinien heraus, die zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören. |
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VdS |
Verband der Schadenversicherer, geben Regeln für den vorbeugenden Brandschutz heraus. |
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Verbandbuch |
Selbst geringfügige Verletzungen am Arbeitsplatz sind in dem Verbandsbuch, das von den Ersthelfern geführt wird, zu dokumentieren. So können Ansprüche aus möglichen Spätfolgen geltend gemacht werden. |
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Versicherter (der BG) |
Die Zahl der Versicherten wird aus der Zahl der Versicherungsverhältnissen errechnet, wobei eine Bereinigung für Mehrfach--Versicherung derselben Person erfolgt, somit wird die Zahl der Personen ermittelt, die tatsächlich dem Schutz der Unfallversicherung unterliegen |
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Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz |
Internet: www.bgvr.de oder www.lsv-d.de sowie www.hvbg.de |
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Vorsorgeuntersuchungen |
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Pflicht für Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren wie Lärm, Gefahrstoffen, Hitze und Tragen von Atemschutzgeräten. Sie dürfen nur von dazu "ermächtigten Ärzten" (s.www.hvbg.de) ausgeführt werden. Sie richten sich nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. |
| W |
Wegeunfall |
Unfall, den eine versicherte Person auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort einer versicherten Tätigkeit erleidet |
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Wesentliche Änderung einer Maschine oder Anlage |
unbestimmter Rechtsbegriff, der die wesentliche Verschlechterung der Sicherheit der Maschinenanwender in den verschiedenen Lebensphasen der Maschine (Aufstellen, Betrieb, …Entsorgen) beinhaltet. Dazu gibt es ein Interpretationspapier der Bundesregierung. Falls ein BEtreiber eine wesentliche Änderung an einer von ihm betriebenen Altmaschine vornimmt oder vornehmen läßt, ist der komplette (!) in der EU-Maschinen-RL Ablauf der Konformitätserklärung und CE-Zeichenvergabe erforderlich. |
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WGK |
Wassergefährdungsklasse nach WHG |
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WHG |
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes |
| X |
Xi |
reizend gemäß GefStoffV |
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Xn |
gesundheitsschädlich nach GefStoffV |
| Y |
Y |
Mit "Y" werden in der TRGS 900 Stoffe ausgewiesen, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung der MAK und des Biologischen Arbeitsplatztoleranzwertes (BAT) nicht befürchtet zu werden braucht. |
| Z |
ZH |
Zentrales Heftverzeichnis der BG, heute ersetzt durch BGR und BGI - Verzeichnisse |
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ZKBS |
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit |
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Zone 0 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist |
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Zone 1 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. |
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Zone 2 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt |
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Zone 20 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
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Zone 21 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. |
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Zone 22 |
nach Anhang 3 der BetrSichV ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. |