8 lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

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8 lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

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Mit dem § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  wird ein besonders hoher Wert auf eine sichere Instandhaltung gelegt. Der Grund dafür ist das hohe Unfallaufkommen. Bei sämtlichen Instandhaltungsarbeiten einschließlich Reinigungsarbeiten empfehlen wir Ihnen die Einhaltung der folgenden acht lebenswichtigen Regeln:

  1. Arbeit sorgfältig planen.
  2. Nicht improvisieren.
  3. Anlage ausschalten und sichern.
  4. Gespeicherte Energien sichern.
  5. Keine Absturzrisiken eingehen.
  6. Für Elektroarbeiten Profis einsetzen.
  7. Brände und Explosionen vermeiden.
  8. In engen Räumen für gute Luft sorgen.

Zu 1: Der Ablauf der Tätigkeiten muss bekannt und festgelegt werden. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind festzulegen zum Beispiel in einer Instandhaltungsanweisung. Pläne, Machinenhandbücher etc. müssen in guten Zustand verfügbar sein. Erlaubnisscheine sind von qualifizierten Beschäftigten mit ausreichender Sorgfalt auszufüllen. Nur qualifiziertes Personal darf eingesetzt werden. Ersatzteile, Pläne, Werkzeuge und andere Hilfsmittel müssen zur Verfügung stehen. Geährdungen müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen müssen geplant werden. Dazu gehört auch die Sicherung der Arbetstelle.

Mit Nummer 2 „Nicht improvisieren“ ist gemeint, dass man als Schlosser oder Elektriker keine ungeeigneten Werkzeuge verwendet, nur weil sie gerade vor Ort sind, sondern immer die richtigen Werkzeuge verwendet. Oder, dass man eine zu kurze Leiter nimmt, nur weil sie gerade zur Hand ist. Weiterhin dürfen die im Plan vorgeschriebenen Schritte nicht aus „Zeitgründen“ weggelassen oder abgekürzt werden. Ebenso sind die notwendigen Schutzmaßnahmen wie Abschrankungen, Warntafeln etc. zu benutzen. Unter „Nicht improvisieren“ zählt auch, dass Fremdpersonal nicht ohne sorgfältige Einweisung und Koordination mit in die Instandhaltungsarbeiten eingebunden werden darf. Ebenso darf nicht auf Notfallvorsorge verzichtet werden.

Zu „Nicht improvisieren“ gehört auch, dass alle personalintensiven Sicherheitsmaßnahmen die gesamte Zeit über aufrechterhalten bleiben. Schwere Unfälle ereignen sich vor allem bei Abweichungen von den Sicherheitsregeln. Dies zeigen auch die Unfallanalysen der Unfallversicherer. Viele Nicht-Elektriker glauben, dass sie eben mal schnell einen Schaltschrank öffnen und eine Sicherung wieder einschalten dürfen. Oft geht das gut. Aber bei einem klitzekleinen Fehler, den der Betroffene gar nicht als Fehler einstuft, kann es zu einem tödlichen Unfall kommen. Deswegen ist diese Arbeit – auch bei „Kleinigkeiten“ nur Elektrofachkräften gesetzlich vorbehalten.

Vorgesetzte sollten Improvisationen niemals dulden. Höhere Führungskräfte sowie alle Mitarbeiter sollten dies wissen.

Auch die Regel Nr. 3 „Anlage ausschalten und sichern“ ist eine Lehre aus vielen schweren und tödlichen Unfällen. Nicht jeder Schalter schaltet die gefahrbringende Bewegung wirksam ab. Manche Kipp- oder Tastschalter in der Nähe der Arbeitsstelle helfen nicht ernsthaft weiter. Man muss die Maschine schon kennen und den Hauptschalter suchen und ihn gegen Wiedereinschalten sichern. Denn das Wiedereinschalten passiert ungewollt entweder durch eine andere Person oder genauso häufig durch die arbeitende Person selber durch unachtsame Bewegungen.

In diesem Zusammenhang wird oft die amerikanische Abkürzung „LOTO“ benutzt. Sie bedeutet Lockout – Tagout. Lockout bezeichnet das wirksame Verschließen des (Haupt-)Schalters. Tagout bedeutet die Kennzeichnung mit einem Anhänger oder einem Schild. Dort sollte der Name und das Datum des Absperrenden angegeben sein. Es gibt auch Sperrsysteme für Handräder von Ventilen oder Steckerverbindungen.

Regel 4 beinhaltet die Festlegung von Sicherungen für vorhandene Energien. Dazu zählen angehobene Lasten, gespannte Federn, Flüsssigkeiten unter Druck in Rohrleitungen und Behältern, Hydraulik- oder Pneumatikleitungen oder -behälter unter Druck, elektrische Energien wie Batterien oder Kondensatoren oder angehobene Lasten. Instandhalter müssen vor dem Beginn der Wartungsarbeit wissen, wo sich gespeicherte Energien befinden und wie sie sie wirksam sichern. Es müssen auch Verständigungsregeln gelten, wenn ein Mitarbeiter plötzlich eine vorher unbekannte Gehr erkennt. Für die Fehlersuche oder in bestimmten Ausnahmefällen, die vom Vorgesetzten schriftlich festzulegen sind, ist ein Stillsetzen der Maschine / Anlage nicht möglich. Für diesen sehr sensiblen Fall sind besondere Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören in absteigender Reihenfolge: Arbeiten an laufenden Maschinen nur mit Schutzvorrichtungen, Instandhaltung ohne Schutzvorrichtung nur, wenn eine Sonderbetriebssteuerung vorhanden ist. In diesem Fall muss der Automatikbetrieb wirksam ausgeschaltet und gegen Wiederinschalten gesichert sein. Energien müssen reduziert sein. Bei mehrachsigen Maschinen muss die Bewegung auf eine Achse reduziert werden. Benachbarte Gefahrstellen sind abzuschirmen. Weitere Maßnahmen sind Tippschalter, wodurch der Benutzer außerhalb des Gefahrenbereichs örtlich gebunden wird.

Regel Nummer 5 beschäftigt sich mit dem Absturz, der bei Instandhaltungsarbeiten eine der häufigsten Unfallursachen ist. Dies gilt zum Beispiel für Arbeiten an Torantrieben, Hallenkranen, Beleuchtungskörpern. Der Instandhaltungsplaner wie z.B. der Leiter der Instandhaltungsabteilung sollte nicht zulassen, dass die Beschäftigten bei der Festlegung eines sicheren Zugangs zur Arbeitsstelle allein gelassen werden. Er muss die Zugangsmöglichkeiten für Arbeiten in der Höhe schaffen. Dies gilt auch für kurzfristige Arbeiten.

Regel Nr. 6 setzt voraus, dass im Betrieb klar geregelt ist, welche Arbeiten nur von Elektrofachkräften udn welche von Monteuren oder Anlagenbetreibern ausgeführt werden dürfen. Ein Beispiel ist die Sicherung elektrischer Anlagenteile vor dem Schweißen. Brennbare Stoffe sind zu entfernen und/oder Zündquellen sind zu beseitigen.

Regel 7 thematisiert eine häufige Unfallursache für Instandhalter. Ex-Zonen und Bereiche mit Brandgefahr sollten bekannt sein. Hier sind zusätzliche Schutzmaßnhmen zu treffen. Dies gilt ganz besonders für Heißarbeiten. Es ist zu regeln, wann ein Erlaubnisschein einzusetzen ist.

Regel 8 bezieht sich auf Instandhaltungsarbeiten einschließlich Reinigungsarbeiten in engen Räumen und Behältern wie fensterlose Räume, Schächte, Bunker, Kabelgänge, Kastenprofile für Brücken, Weinkeller, Rohrleitungen, Tanks. Dort ist je nach Fall mit Erstickungs-, Vergiftungs-, Brand- sowie Explosionsgefahr zu rechnen. Schutzmaßnahmen sind Gasmessungen und -überwachung, Frischluftzufuhr mittels Ventilator, Verbot der Alleinarbeit sowie geeignete Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Die Rettung durch eine zweite Person ist immer sicherzustellen. Darüber hinaus ist eine geeignete Rettungskette aufzubauen. In engen Räumen herrschen auch erhöhte elektrische Gefährdungen. Daher sind bei elektrischen Arbeiten in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Weitere Schulungshilfsmitteln und Downloads für Vorgesetzte sind im Folgenden aufgeführt.